AV

- Auf­trag­ge­ber (Kun­de) -

und

Mathi­as Wald

MyBy­te Media

Wer­be­agen­tur

In den Grün­den 16

36093 Kün­zell

- Auf­trag­neh­mer (MyBy­te Media) -

schlie­ßen fol­gen­den Vertrag:

MyBy­te Media WEB | FILM | FOTO

1. Gegen­stand des Auf­trags, Begriffsbestimmungen

1.1 Gegen­stand des vor­lie­gen­den Ver­trags ist die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung personen-

bezo­ge­ner Daten (im Fol­gen­den: „Daten“) durch MyBy­te Media, die die­sem durch den Auftrag-

geber zum Zwe­cke der Durch­füh­rung über­las­sen werden.

Der vor­lie­gen­de Ver­trag umfasst fol­gen­de Leistungen:

Daten wer­den in Web­sei­ten, Print­pro­duk­te oder sons­ti­gen digi­ta­len Medi­en auf Kundenwunsch

ver­wen­det und ein­ge­setzt. Falls eine Beauf­tra­gung für Sozi­al Media vor­liegt wer­den Daten in

die­sen Kanä­len gepostet.

Im Rah­men der ver­trag­li­chen Leis­tungs­er­brin­gung wer­den regel­mä­ßig fol­gen­de Daten­ar­ten ver-

arbei­tet:

Name, Vor­na­me, Beruf, Profession

Bei dem Kreis der von der Daten­ver­ar­bei­tung betrof­fe­nen Per­so­nen han­delt es sich um:

Mit­ar­bei­ter, Kun­den, Sub­un­ter­neh­mer, Referenzkunden

Der Zugriff auf die betrof­fe­nen Daten geschieht in fol­gen­der Weise:

per ver­schlüs­sel­tem Mail­ver­sand oder Postweg

1.2 Der Auf­trag­ge­ber hat den unter­zeich­nen­den Auf­trag­neh­mer sorg­fäl­tig und gewis­sen­haft und im

Ein­klang mit den bestehen­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten – ins­be­son­de­re unter Beach­tung seiner

gesetz­li­chen Pflich­ten – ausgewählt.

1.3 Die Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung darf nicht vor Abschluss der schrift­li­chen Auf­trags­er­tei­lung des

Auf­trag­ge­bers gegen­über MyBy­te Media begin­nen, die durch den vor­lie­gen­den Ver­trag erfolgt.

1.4 Die vom Auf­trag­ge­ber über­las­se­nen Daten dür­fen von MyBy­te Media aus­schließ­lich zur Erfüllung

des ver­ein­bar­ten Ver­trags­zwecks ver­ar­bei­tet, erho­ben oder genutzt werden.

1.5 Die Erhe­bung, Nut­zung und Ver­ar­bei­tung der Daten durch MyBy­te Media findet

aus­schließ­lich in Deutschland

in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on (EU) bzw. im Gemein­sa­men Euro­päi­schen Wirt-

schafts­raum (EWR) statt.

Soll­te MyBy­te Media Unter­auf­trag­neh­mer in einem Dritt­land (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR) mit der

Daten­ver­ar­bei­tung beauf­tra­gen darf dies nicht ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Auftraggebers

erfol­gen. Dar­über hin­aus hat er für ein ange­mes­se­nes Daten­schutz­ni­veau zu sor­gen und sicher-

zustel­len, dass alle gesetz­li­chen (ins­be­son­de­re nach dem BDSG, der EU-DSGVO und den Lan-

des­da­ten­schutz­ge­set­zen) und ver­trag­li­chen Pflich­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Ein angemessenes

Daten­schutz­ni­veau kann grund­sätz­lich nur dann ange­nom­men wer­den, wenn der MyBy­te Media

beim Ver­trags­schluss mit Unter­auf­trag­neh­mern die EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln verwendet.

2. Dau­er des Auf­trags und Kündigung

2.1 Der Ver­trag beginnt mit der Unter­zeich­nung der vor­lie­gen­den Ver­ein­ba­rung mit Kündigung.

Die Par­tei­en sind sich dar­über im Kla­ren, dass die Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung nicht ohne einen

gül­ti­gen Ver­trag über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Auf­trag erfol­gen darf, so-

dass die Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Fal­le der Been­di­gung des vor­lie­gen­den Ver­trags bis zum

Abschluss eines neu­en Ver­tra­ges über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Auftrag

nicht erfol­gen darf.

2.2 Eine ordent­li­che Kün­di­gung die­ses Ver­tra­ges ist aus­ge­schlos­sen. Das Ver­trags­ver­hält­nis über die

Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Auf­trag endet auto­ma­tisch mit der Been­di­gung des

ent­spre­chen­den Hauptvertrages.

2.3 Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung bleibt von den vor­lie­gen­den Zif­fern unbe­rührt. Ein Recht zur

frist­lo­sen Kün­di­gung ist ins­be­son­de­re im Fal­le von schwe­ren, vor­sätz­li­chen und/oder wieder-

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hol­ten Ver­stö­ßen gegen ver­trag­li­che oder gesetz­li­che Daten­schutz­be­stim­mun­gen gege­ben. Ein

schwe­rer Ver­stoß liegt ins­be­son­de­re vor, wenn MyBy­te Media den Wei­sun­gen des Auftraggebers

– gleich aus wel­chem Grund – nicht nach­kommt oder Kon­trol­len durch den Auf­trag­ge­ber oder

die zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­den nicht unter­stützt, behin­dert oder erschwert.

3. All­ge­mei­ne Pflich­ten von MyBy­te Media

3.1 MyBy­te Media ver­pflich­tet sich, sei­ne Betriebs­ab­läu­fe so zu orga­ni­sie­ren, dass die von ihm im

Auf­trag ver­ar­bei­te­ten Daten im erfor­der­li­chen Umfang gesi­chert und vor der unbe­fug­ten Erlan-

gung oder Kennt­nis­nah­me Drit­ter gesi­chert sind. Sicher­heits­er­heb­li­che Ände­run­gen der Be-

triebs­ab­läu­fe wird MyBy­te Media vor­ab mit dem Auf­trag­ge­ber abstimmen.

3.2 MyBy­te Media ver­pflich­tet sich, die Daten aus­schließ­lich im Rah­men die­ses Ver­trags und/oder

des Haupt­ver­tra­ges und/oder zur Umset­zung der Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers zu erheben/zu

verarbeiten/zu nut­zen. Eine dar­über hin­aus gehen­de Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung ist

MyBy­te Media untersagt.

3.3 MyBy­te Media stellt sicher, dass die im Ein­zel­fall mit der Daten­ver­ar­bei­tung befass­ten Personen

mit den Schutz­be­stim­mun­gen der Daten­schutz­ge­set­ze und ‑ver­ord­nun­gen (insb. das Datenge-

heim­nis) ver­traut gemacht wur­den. Die befass­ten Per­so­nen sind außer­dem zur Ein­hal­tung beson-

derer Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten im Sin­ne des § 203 StGB zu verpflichten.

3.4 Soweit gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, bestä­tigt MyBy­te Media, dass er einen betrieb­li­chen Daten-

schutz­be­auf­trag­ten bestellt hat und sichert dem Auf­trag­ge­ber zu, die­sen unter Anga­be seiner

Kon­takt­da­ten zu benen­nen (z.B. per E- Mail). Im Fal­le der Bestel­lung eines neu­en Datenschutzbe-

auf­trag­ten sind dem Auf­trag­ge­ber des­sen Kon­takt­da­ten unver­züg­lich mit­zu­tei­len. Besteht keine

Pflicht zur Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­tra­gen, ist dies von MyBy­te Media nachzuweisen;

in die­sem Fall muss jedoch ggf. nach­ge­wie­sen wer­den, dass betrieb­li­che Rege­lun­gen bestehen,

die ver­trags­ge­mä­ße Ver­ar­bei­tung der Daten gewährleisten.

3.5 MyBy­te Media wird den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich infor­mie­ren, wenn Betrof­fe­ne ihre Betroffe-

nen­rech­te ihm gegen­über gel­tend machen und die Betrof­fe­nen an den Auf­trag­ge­ber verweisen.

Dar­über hin­aus hat MyBy­te Media den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich über alle Ereig­nis­se oder Maß-

nah­men Drit­ter zu infor­mie­ren, durch die die ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Daten gefähr­det werden

könn­ten.

3.6 Der Auf­trag­ge­ber wird allen lan­des- und bun­des­recht­li­chen sowie euro­pa­recht­li­chen Regelun-

gen zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ent­spre­chen. Er wird ins­be­son­de­re die notwendigen

tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men ver­wirk­li­chen sowie das nach Art. 30 Abs. 2 der

EU- Daten­schutz­grund­ver­ord­nung erfor­der­li­che Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten führen,

soweit dies gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist.

3.7 MyBy­te Media hat den Mit­tei­lungs­pflich­ten die­ses Ver­trags Fol­ge zu leisten.

3.8 MyBy­te Media wird die Erfül­lung sei­ner Pflich­ten regel­mä­ßig und selbst­stän­dig kon­trol­lie­ren und

in geeig­ne­ter Wei­se dokumentieren.

3.9 MyBy­te Media infor­miert den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich, falls er der Auf­fas­sung ist, dass eine

Wei­sung des Auf­trag­ge­bers gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­stößt. Wird eine Wei­sung erteilt,

deren Recht­mä­ßig­keit MyBy­te Media sub­stan­zi­iert anzwei­felt, ist MyBy­te Media berech­tigt, deren

Aus­füh­rung tem­po­rär aus­zu­set­zen, bis der Auf­trag­ge­ber die­se noch­mals aus­drück­lich fordert

oder ändert.

4. Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen

4.1 MyBy­te Media ver­pflich­tet sich dazu, tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz

per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu tref­fen. Die ein­zel­nen, zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses ge-

trof­fe­nen Maß­nah­men, erge­ben sich aus der Doku­men­ta­ti­on zu den tech­ni­schen und organisato-

rischen Maß­nah­men im Sin­ne von § 9 BDSG, ein­zu­se­hen bei MyBy­te Media.

4.2 MyBy­te Media wird die Wirk­sam­keit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men regel-

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mäßig über­prü­fen und ggf. optimieren.

4.3 Die Par­tei­en sind sich dar­über einig, dass die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen

auf­grund recht­li­cher, tech­ni­scher oder tat­säch­li­cher Ände­run­gen ggf. modi­fi­ziert wer­den müssen.

Hier­bei sind wesent­li­che Ände­run­gen, durch die daten­schutz­recht­li­che Belan­ge beeinträchtigt

wer­den kön­nen, mit dem Auf­trag­ge­ber abzu­stim­men. Ande­re Maß­nah­men, durch die keine

Ein­schrän­kung daten­schutz­recht­li­cher Belan­ge zu befürch­ten ist, kön­nen von MyBy­te Media

auch ohne Abstim­mung vor­ge­nom­men wer­den. In jedem Fall ist dem Auf­trag­ge­ber­auf Anfrage

jeder­zeit eine aktu­el­le Auf­lis­tung der von MyBy­te Media getrof­fe­nen tech­ni­schen und organisato-

rischen Maß­nah­men vorzulegen.

5. Daten­ge­heim­nis

5.1 Der Auf­trag­ge­ber weist MyBy­te Media aus­drück­lich auf die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum

Daten­ge­heim­nis hin. MyBy­te Media hat dafür Sor­ge zu tra­gen, dass alle Per­so­nen, die von ihm

zur Ver­ar­bei­tung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ge­setzt werden,

aus­drück­lich zu gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Geheim­hal­tungs­pflich­ten ver­pflich­tet und über die

beson­de­ren Wei­sungs- und Zweck­bin­dun­gen sowie gege­be­nen­falls beson­de­ren Datenschutz-

oder Geheim­hal­tungs­pflich­ten belehrt wer­den. MyBy­te Media wird die genann­ten Per­so­nen auch

auf die Geheim­hal­tungs­re­geln nach § 203 StGB (Ver­let­zung von Pri­vat­ge­heim­nis­sen) und

§ 17 UWG (Ver­rat von Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­sen) hin­wei­sen. Die vor­ge­nann­ten Perso-

nen wer­den von MyBy­te Media fer­ner dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die ent­spre­chen­den Verpflich-

tun­gen grund­sätz­lich auch nach der Been­di­gung der Tätig­keit fortbestehen.

5.2 MyBy­te Media ver­si­chert, dass ihm und allen von ihm zur Erfül­lung des vor­lie­gen­den Vertrags

ein­ge­setz­ten Per­so­nen die gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten und deren Anwen-

dung bekannt sind.

5.3 Gesetz­li­che Offen­ba­rungs­pflich­ten von MyBy­te Media blei­ben von den vor­ge­nann­ten Regelun-

gen unbe­rührt.

6. Mit­tei­lungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten von MyBy­te Media

6.1 MyBy­te Media ver­pflich­tet sich, jeden Ver­stoß gegen daten­schutz­recht­li­che Bestimmungen,

gegen die­sen Ver­trag und/oder die Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers unver­züg­lich mitzuteilen.

Die­se Pflicht gilt unab­hän­gig davon, ob der Ver­stoß von MyBy­te Media selbst, einer bei ihm an-

gestell­ten Per­son, einem Unter­auf­trag­neh­mer oder einer sons­ti­gen Per­son, die er zur Erfüllung

sei­ner ver­trag­li­chen Pflich­ten gegen­über dem Auf­trag­ge­ber ein­ge­setzt hat, began­gen wurde.

MyBy­te Media ist ins­be­son­de­re ver­pflich­tet, den Auf­trag­ge­ber bei der Erfül­lung sei­ner gesetz-

lichen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zu unterstützen.

6.2 MyBy­te Media wird den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich infor­mie­ren, wenn Auf­sichts­hand­lun­gen oder

sons­ti­ge Maß­nah­men einer Behör­de bevor­ste­hen, von der auch die Ver­ar­bei­tung, Nut­zung oder

Erhe­bung der durch den Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten betrof­fen sein könnten.

6.3 Soll­ten die MyBy­te Media vom Auf­trag­ge­ber über­las­se­nen Daten im Rah­men die­ses Vertrages

durch ein Insol­venz­ver­fah­ren, eine Pfän­dung, eine Beschlag­nah­me, ein Ver­gleichs­ver­fah­ren oder

durch sons­ti­ge Ereig­nis­se oder Maß­nah­men Drit­ter gegen­über MyBy­te Media gefähr­det sein,

hat MyBy­te Media den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich hier­über zu infor­mie­ren. Der Auftraggeber

hat dar­auf­hin die für die Maß­nah­me ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen dar­über zu infor­mie­ren, dass das

Eigen­tum bzw. die Inha­ber­schaft und sämt­li­che Rech­te an den Daten bei ihm als verantwortliche

Stel­le im Sin­ne des Geset­zes liegen.

6.4 MyBy­te Media ver­pflich­tet sich fer­ner, sämt­li­che Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers schrift­lich oder

in einer ande­ren geeig­ne­ten Form zu doku­men­tie­ren und dem Auf­trag­ge­ber alle Verzeichnisse,

Pro­to­kol­le und wei­te­re erfor­der­li­che Infor­ma­tio­nen zum Nach­weis der Ein­hal­tung gesetzlicher

Pflich­ten auf Anfor­de­rung unver­züg­lich zur Ver­fü­gung zu stel­len und Über­prü­fun­gen – einschließ-

lich Inspek­tio­nen –, die vom Auf­trag­ge­ber oder einem ande­ren von die­sem beauf­trag­ten Prüfer

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durch­ge­führt wer­den, zu ermög­li­chen und in ange­mes­se­ner Wei­se dazu beizutragen.

7. Pflich­ten des Auftraggebers

7.1 Der Auf­trag­ge­ber ist die für die Daten­ver­ar­bei­tung durch MyBy­te Media datenschutzrechtlich

ver­ant­wort­li­che Stel­le. In die­ser Rol­le ist er ins­be­son­de­re für die Recht­mä­ßig­keit und Zulässigkeit

der Daten­ver­ar­bei­tung, die Wah­rung der Betrof­fe­nen­rech­te und die Auf­sicht der Auftragsdaten-

ver­ar­bei­tung ver­ant­wort­lich. In die­sem Zusam­men­hang ist der Auf­trag­ge­ber ins­be­son­de­re für

die Schaf­fung der Vor­aus­set­zun­gen ver­ant­wort­lich, die MyBy­te Media zur rechtsverletzungsfreien

Erbrin­gung sei­ner Leis­tun­gen befähigen.

7.2 Der Auf­trag­ge­ber hat vor Beginn der Daten­ver­ar­bei­tung und regel­mä­ßig wäh­rend der Vertrags-

lauf­zeit die Ein­hal­tung ver­trag­li­cher und gesetz­li­cher Daten­schutz­vor­schrif­ten zu kontrollieren

und gege­be­nen­falls ent­spre­chen­de Wei­sun­gen zu ertei­len. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Einhal-

tung der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men. Die Ergeb­nis­se die­ser Kon­trol­len und

Wei­sun­gen sind sowohl vom Auf­trag­ge­ber als auch von MyBy­te Media in ange­mes­se­ner Weise

zu pro­to­kol­lie­ren.

7.3 Der Auf­trag­ge­ber kann dar­über hin­aus vor, wäh­rend und nach der Daten­ver­ar­bei­tung bzw. vor,

wäh­rend und nach der Ver­trags­lauf­zeit die Löschung, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Herausgabe

der betref­fen­den Daten verlangen.

7.4 Im Fal­le von Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Daten­ver­ar­bei­tung wird der Auf­trag­ge­ber MyBy­te Me-

dia unver­züg­lich infor­mie­ren und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen bzw. Wei­sun­gen ertei­len, um

den Ver­stoß schnellst­mög­lich abzustellen.

8. Kon­troll­be­fug­nis­se des Auftraggebers

8.1 Der Auf­trag­ge­ber ist berech­tigt und ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen und vertrag-

lichen Vor­schrif­ten zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor Beginn der Datenverarbeitung

und sodann wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit regel­mä­ßig und jeder­zeit im erfor­der­li­chen Umfang zu

kon­trol­lie­ren. Von die­ser Kon­troll­be­fug­nis sind ins­be­son­de­re die Ein­hal­tung der Wei­sun­gen des

Auf­trag­ge­bers, die Erfül­lung der gesetz­li­chen Pro­to­koll- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und die

Ver­wirk­li­chung der erfor­der­li­chen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men umfasst. Auf

Ver­lan­gen des Auf­trag­ge­bers hat MyBy­te Media zudem Ein­sicht in die von ihm zur Durchführung

des Auf­trags ver­wen­de­ten Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­gram­me bzw. –sys­te­me zu ermöglichen.

8.2 MyBy­te Media hat grund­sätz­lich sämt­li­che Kon­troll- und Auf­sichts­maß­nah­men in angemessenem

Umfang zu unter­stüt­zen und zu dul­den. MyBy­te Media ist gegen­über dem Auf­trag­ge­ber insbe-

son­de­re zur voll­stän­di­gen und wahr­heits­ge­mä­ßen Aus­kunfts­er­tei­lung ver­pflich­tet, soweit dies für

die Durch­füh­rung der in die­ser Zif­fer genann­ten Kon­trol­len erfor­der­lich ist.

8.3 Im Rah­men der vor­ge­nann­ten Kon­trol­len sind Stö­run­gen des Betriebs­ab­laufs von MyBy­te Media

so weit wie mög­lich zu ver­mei­den. Ins­be­son­de­re sol­len Besich­ti­gun­gen der Betriebs­stät­te von

MyBy­te Media in der Regel mit einer ange­mes­se­nen Vor­lauf­frist ange­kün­digt wer­den und zu den

jeweils übli­chen Geschäfts­zei­ten vor­ge­nom­men wer­den, sofern dies dem Erfolg der Kontrollmaß-

nah­me nicht ent­ge­gen­steht. Steht der Ver­dacht eines Ver­sto­ßes gegen gesetz­li­che oder vertrag-

liche Daten­schutz­be­stim­mun­gen im Raum, kann die Kon­trol­le – inklu­si­ve der Betriebsbesichti-

gung – ohne Vor­anmel­dung erfol­gen, wobei auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Kontrollmaßnahme

zu ach­ten ist.

8.4 Im Fal­le von Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Daten­ver­ar­bei­tung wird der Auf­trag­ge­ber MyBy­te Me-

dia unver­züg­lich infor­mie­ren und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen bzw. Wei­sun­gen ertei­len, um

den Ver­stoß schnellst­mög­lich abzustellen.

8.5 Der Auf­trag­ge­ber und MyBy­te Media doku­men­tie­ren die Ergeb­nis­se der Kon­trol­len eigenstän-

dig.

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9. Wei­sungs­be­fug­nis des Auftraggebers

9.1 Der Auf­trag­ge­ber behält sich vor, den Auf­trags­ge­gen­stand nach Art, Umfang und Ver­fah­ren im

Rah­men die­ser Ver­ein­ba­rung durch münd­li­che oder schrift­li­che Wei­sun­gen zu konkretisieren.

Im Fal­le einer münd­li­chen Wei­sung ist die­se unver­züg­lich schrift­lich durch den Auf­trag­ge­ber zu

bestä­ti­gen. MyBy­te Media hat Per­son, Datum und Uhr­zeit der münd­li­chen Wei­sung in angemes-

sener Form zu pro­to­kol­lie­ren. Der Auf­trag­ge­ber hat aus­drück­lich den Grund dafür zu benennen,

war­um kei­ne schrift­li­che Wei­sung erfol­gen konnte.

9.2 Ände­run­gen des Ver­trags­ge­gen­stan­des müs­sen gemein­sam mit MyBy­te Media abgestimmt

wer­den.

9.3 Der Auf­trag­ge­ber benennt fol­gen­de wei­sungs­be­rech­tig­ten Personen:

(Falls leer gelas­sen gilt der Geschäfts­füh­rer oder Geschäftsinhaber)

10. Berich­ti­gung, Löschung und Sper­rung der Daten

10.1 Nicht mehr benö­tig­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten oder Unter­la­gen dür­fen nur mit Zustimmung

des Auf­trag­ge­bers berich­tigt, gesperrt oder ver­nich­tet wer­den. Im Übri­gen kann der Auftragge-

ber vor, wäh­rend oder nach Been­di­gung der Ver­trags­lauf­zeit die Berich­ti­gung, Löschung, Sper-

rung oder Her­aus­ga­be der Daten ver­lan­gen. MyBy­te Media hat einer ent­spre­chen­den Weisung

unver­züg­lich Fol­ge zu leisten.

10.2 Ersucht ein Betrof­fe­ner MyBy­te Media um Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung oder Einsicht

von Daten, wird MyBy­te Media die Anfra­ge unver­züg­lich an den Auf­trag­ge­ber weiterleiten.

MyBy­te Media wird den Auf­trag­ge­ber bei der Erfül­lung von des­sen Pflich­ten gegen­über den

Betrof­fe­nen unterstützen.

11. Rück­ga­be und Löschung der Daten und Daten­trä­ger nach Vertragsbeendigung

11.1 Nach Ver­trags­be­en­di­gung ist MyBy­te Media ver­pflich­tet, sämt­li­che im Zusam­men­hang mit dem

Auf­trag erlang­ten Daten­be­stän­de, Nut­zungs- und Ver­ar­bei­tungs­er­geb­nis­se sowie Datenträger

an den Auf­trag­ge­ber aus­zu­hän­di­gen und/oder nach vor­he­ri­ger Zustim­mung des Auftraggebers

daten­schutz­ge­recht zu ver­nich­ten. Glei­ches gilt für Test- und Aus­schuss­ma­te­ri­al sowie ggf. beim

Auf­trag­ge­ber ver­blie­be­ne Daten­si­che­run­gen. MyBy­te Media hat die Ver­nich­tung der Daten in

geeig­ne­ter Wei­se zu protokollieren.

11.2 Der Auf­trag­ge­ber ist berech­tigt, die Maß­nah­men von MyBy­te Media nach Absatz 1 in geeigne-

ter Wei­se zu kon­trol­lie­ren. Hier­zu ist er ins­be­son­de­re berech­tigt, die Pro­to­kol­le über die Ver-

nich­tung der Daten ein­zu­se­hen, sowie die betref­fen­den Daten­ver­ar­bei­tungs­un­ter­la­gen und die

Betriebs­tät­te von MyBy­te Media in Augen­schein zu neh­men. Die Besich­ti­gung der Betriebsstät-

te soll zu den regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten erfol­gen und ist gegen­über MyBy­te Media rechtzeitig

anzu­kün­di­gen, sofern dies den Erfolg der Kon­troll­maß­nah­me nicht gefährdet.

11.3 Von der Löschungs­pflicht wer­den der Schrift­wech­sel und die nach den gesetz­li­chen Vorschrif-

ten auf­zu­be­wah­ren­den Doku­men­te oder Ver­trags­un­ter­la­gen oder sons­ti­ge für MyBy­te Media

bestimm­te Unter­la­gen nicht erfasst. Für die­se Doku­men­te gel­ten die ggf. ein­schlä­gi­gen Auf-

bewah­rungs­fris­ten. Wei­ter­ge­hen­de Löschungs­an­sprü­che blei­ben von der vor­lie­gen­den Ziffer

unbe­rührt.

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12. Schluss­be­stim­mun­gen

12.1 MyBy­te Media ver­zich­tet hin­sicht­lich der ihm zum Zwe­cke der Ver­trags­durch­füh­rung überlasse-

nen Daten und Daten­trä­ger auf sein Zurückbehaltungsrecht.

12.2 Ände­run­gen die­ses Ver­trags und Neben­ab­re­den bedür­fen der schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung, die

ein­deu­tig erken­nen lässt, dass und wel­che Ände­rung oder Ergän­zung der vor­lie­gen­den Bedin-

gun­gen durch sie erfol­gen soll. Dies gilt auch für den Ver­zicht auf das Schriftformerfordernis.

12.3 Soll­ten ein­zel­ne Rege­lun­gen die­ses Ver­trags unwirk­sam sein, bleibt der Rest die­ser Vereinba-

rung hier­von unberührt.

12.4 Sämt­li­che Anla­gen zu die­sem Ver­trag sind Vertragsbestandteil.

12.5 Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist Fulda.

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