- Auftraggeber (Kunde) -
und
Mathias Wald
MyByte Media
Werbeagentur
In den Gründen 16
36093 Künzell
- Auftragnehmer (MyByte Media) -
schließen folgenden Vertrag:
MyByte Media WEB | FILM | FOTO
1. Gegenstand des Auftrags, Begriffsbestimmungen
1.1 Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personen-
bezogener Daten (im Folgenden: „Daten“) durch MyByte Media, die diesem durch den Auftrag-
geber zum Zwecke der Durchführung überlassen werden.
Der vorliegende Vertrag umfasst folgende Leistungen:
Daten werden in Webseiten, Printprodukte oder sonstigen digitalen Medien auf Kundenwunsch
verwendet und eingesetzt. Falls eine Beauftragung für Sozial Media vorliegt werden Daten in
diesen Kanälen gepostet.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden regelmäßig folgende Datenarten ver-
arbeitet:
Name, Vorname, Beruf, Profession
Bei dem Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen handelt es sich um:
Mitarbeiter, Kunden, Subunternehmer, Referenzkunden
Der Zugriff auf die betroffenen Daten geschieht in folgender Weise:
per verschlüsseltem Mailversand oder Postweg
1.2 Der Auftraggeber hat den unterzeichnenden Auftragnehmer sorgfältig und gewissenhaft und im
Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere unter Beachtung seiner
gesetzlichen Pflichten – ausgewählt.
1.3 Die Auftragsdatenverarbeitung darf nicht vor Abschluss der schriftlichen Auftragserteilung des
Auftraggebers gegenüber MyByte Media beginnen, die durch den vorliegenden Vertrag erfolgt.
1.4 Die vom Auftraggeber überlassenen Daten dürfen von MyByte Media ausschließlich zur Erfüllung
des vereinbarten Vertragszwecks verarbeitet, erhoben oder genutzt werden.
1.5 Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten durch MyByte Media findet
□ ausschließlich in Deutschland
□ in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. im Gemeinsamen Europäischen Wirt-
schaftsraum (EWR) statt.
Sollte MyByte Media Unterauftragnehmer in einem Drittland (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR) mit der
Datenverarbeitung beauftragen darf dies nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers
erfolgen. Darüber hinaus hat er für ein angemessenes Datenschutzniveau zu sorgen und sicher-
zustellen, dass alle gesetzlichen (insbesondere nach dem BDSG, der EU-DSGVO und den Lan-
desdatenschutzgesetzen) und vertraglichen Pflichten eingehalten werden. Ein angemessenes
Datenschutzniveau kann grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der MyByte Media
beim Vertragsschluss mit Unterauftragnehmern die EU-Standardvertragsklauseln verwendet.
2. Dauer des Auftrags und Kündigung
2.1 Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung mit Kündigung.
Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Auftragsdatenverarbeitung nicht ohne einen
gültigen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgen darf, so-
dass die Auftragsdatenverarbeitung im Falle der Beendigung des vorliegenden Vertrags bis zum
Abschluss eines neuen Vertrages über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
nicht erfolgen darf.
2.2 Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis über die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag endet automatisch mit der Beendigung des
entsprechenden Hauptvertrages.
2.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt von den vorliegenden Ziffern unberührt. Ein Recht zur
fristlosen Kündigung ist insbesondere im Falle von schweren, vorsätzlichen und/oder wieder-
Seite 4 von 9MyByte Media WEB | FILM | FOTO
holten Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Datenschutzbestimmungen gegeben. Ein
schwerer Verstoß liegt insbesondere vor, wenn MyByte Media den Weisungen des Auftraggebers
– gleich aus welchem Grund – nicht nachkommt oder Kontrollen durch den Auftraggeber oder
die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht unterstützt, behindert oder erschwert.
3. Allgemeine Pflichten von MyByte Media
3.1 MyByte Media verpflichtet sich, seine Betriebsabläufe so zu organisieren, dass die von ihm im
Auftrag verarbeiteten Daten im erforderlichen Umfang gesichert und vor der unbefugten Erlan-
gung oder Kenntnisnahme Dritter gesichert sind. Sicherheitserhebliche Änderungen der Be-
triebsabläufe wird MyByte Media vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.
3.2 MyByte Media verpflichtet sich, die Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und/oder
des Hauptvertrages und/oder zur Umsetzung der Weisungen des Auftraggebers zu erheben/zu
verarbeiten/zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist
MyByte Media untersagt.
3.3 MyByte Media stellt sicher, dass die im Einzelfall mit der Datenverarbeitung befassten Personen
mit den Schutzbestimmungen der Datenschutzgesetze und ‑verordnungen (insb. das Datenge-
heimnis) vertraut gemacht wurden. Die befassten Personen sind außerdem zur Einhaltung beson-
derer Verschwiegenheitspflichten im Sinne des § 203 StGB zu verpflichten.
3.4 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bestätigt MyByte Media, dass er einen betrieblichen Daten-
schutzbeauftragten bestellt hat und sichert dem Auftraggeber zu, diesen unter Angabe seiner
Kontaktdaten zu benennen (z.B. per E- Mail). Im Falle der Bestellung eines neuen Datenschutzbe-
auftragten sind dem Auftraggeber dessen Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Besteht keine
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen, ist dies von MyByte Media nachzuweisen;
in diesem Fall muss jedoch ggf. nachgewiesen werden, dass betriebliche Regelungen bestehen,
die vertragsgemäße Verarbeitung der Daten gewährleisten.
3.5 MyByte Media wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Betroffene ihre Betroffe-
nenrechte ihm gegenüber geltend machen und die Betroffenen an den Auftraggeber verweisen.
Darüber hinaus hat MyByte Media den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse oder Maß-
nahmen Dritter zu informieren, durch die die vertragsgegenständlichen Daten gefährdet werden
könnten.
3.6 Der Auftraggeber wird allen landes- und bundesrechtlichen sowie europarechtlichen Regelun-
gen zum Schutz personenbezogener Daten entsprechen. Er wird insbesondere die notwendigen
technischen und organisatorischen Maßnahmen verwirklichen sowie das nach Art. 30 Abs. 2 der
EU- Datenschutzgrundverordnung erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen,
soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3.7 MyByte Media hat den Mitteilungspflichten dieses Vertrags Folge zu leisten.
3.8 MyByte Media wird die Erfüllung seiner Pflichten regelmäßig und selbstständig kontrollieren und
in geeigneter Weise dokumentieren.
3.9 MyByte Media informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine
Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt,
deren Rechtmäßigkeit MyByte Media substanziiert anzweifelt, ist MyByte Media berechtigt, deren
Ausführung temporär auszusetzen, bis der Auftraggeber diese nochmals ausdrücklich fordert
oder ändert.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
4.1 MyByte Media verpflichtet sich dazu, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten zu treffen. Die einzelnen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ge-
troffenen Maßnahmen, ergeben sich aus der Dokumentation zu den technischen und organisato-
rischen Maßnahmen im Sinne von § 9 BDSG, einzusehen bei MyByte Media.
4.2 MyByte Media wird die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen regel-
Seite 5 von 9MyByte Media WEB | FILM | FOTO
mäßig überprüfen und ggf. optimieren.
4.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen
aufgrund rechtlicher, technischer oder tatsächlicher Änderungen ggf. modifiziert werden müssen.
Hierbei sind wesentliche Änderungen, durch die datenschutzrechtliche Belange beeinträchtigt
werden können, mit dem Auftraggeber abzustimmen. Andere Maßnahmen, durch die keine
Einschränkung datenschutzrechtlicher Belange zu befürchten ist, können von MyByte Media
auch ohne Abstimmung vorgenommen werden. In jedem Fall ist dem Auftraggeberauf Anfrage
jederzeit eine aktuelle Auflistung der von MyByte Media getroffenen technischen und organisato-
rischen Maßnahmen vorzulegen.
5. Datengeheimnis
5.1 Der Auftraggeber weist MyByte Media ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datengeheimnis hin. MyByte Media hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen, die von ihm
zur Verarbeitung der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten eingesetzt werden,
ausdrücklich zu gesetzlich vorgeschriebenen Geheimhaltungspflichten verpflichtet und über die
besonderen Weisungs- und Zweckbindungen sowie gegebenenfalls besonderen Datenschutz-
oder Geheimhaltungspflichten belehrt werden. MyByte Media wird die genannten Personen auch
auf die Geheimhaltungsregeln nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und
§ 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) hinweisen. Die vorgenannten Perso-
nen werden von MyByte Media ferner darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Verpflich-
tungen grundsätzlich auch nach der Beendigung der Tätigkeit fortbestehen.
5.2 MyByte Media versichert, dass ihm und allen von ihm zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags
eingesetzten Personen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und deren Anwen-
dung bekannt sind.
5.3 Gesetzliche Offenbarungspflichten von MyByte Media bleiben von den vorgenannten Regelun-
gen unberührt.
6. Mitteilungs- und Dokumentationspflichten von MyByte Media
6.1 MyByte Media verpflichtet sich, jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen,
gegen diesen Vertrag und/oder die Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen.
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von MyByte Media selbst, einer bei ihm an-
gestellten Person, einem Unterauftragnehmer oder einer sonstigen Person, die er zur Erfüllung
seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt hat, begangen wurde.
MyByte Media ist insbesondere verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner gesetz-
lichen Informationspflichten zu unterstützen.
6.2 MyByte Media wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder
sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von der auch die Verarbeitung, Nutzung oder
Erhebung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten betroffen sein könnten.
6.3 Sollten die MyByte Media vom Auftraggeber überlassenen Daten im Rahmen dieses Vertrages
durch ein Insolvenzverfahren, eine Pfändung, eine Beschlagnahme, ein Vergleichsverfahren oder
durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gegenüber MyByte Media gefährdet sein,
hat MyByte Media den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren. Der Auftraggeber
hat daraufhin die für die Maßnahme verantwortlichen Personen darüber zu informieren, dass das
Eigentum bzw. die Inhaberschaft und sämtliche Rechte an den Daten bei ihm als verantwortliche
Stelle im Sinne des Gesetzes liegen.
6.4 MyByte Media verpflichtet sich ferner, sämtliche Weisungen des Auftraggebers schriftlich oder
in einer anderen geeigneten Form zu dokumentieren und dem Auftraggeber alle Verzeichnisse,
Protokolle und weitere erforderliche Informationen zum Nachweis der Einhaltung gesetzlicher
Pflichten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen – einschließ-
lich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer
Seite 6 von 9MyByte Media WEB | FILM | FOTO
durchgeführt werden, zu ermöglichen und in angemessener Weise dazu beizutragen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist die für die Datenverarbeitung durch MyByte Media datenschutzrechtlich
verantwortliche Stelle. In dieser Rolle ist er insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit
der Datenverarbeitung, die Wahrung der Betroffenenrechte und die Aufsicht der Auftragsdaten-
verarbeitung verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber insbesondere für
die Schaffung der Voraussetzungen verantwortlich, die MyByte Media zur rechtsverletzungsfreien
Erbringung seiner Leistungen befähigen.
7.2 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Datenverarbeitung und regelmäßig während der Vertrags-
laufzeit die Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Datenschutzvorschriften zu kontrollieren
und gegebenenfalls entsprechende Weisungen zu erteilen. Dies betrifft insbesondere die Einhal-
tung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen und
Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch von MyByte Media in angemessener Weise
zu protokollieren.
7.3 Der Auftraggeber kann darüber hinaus vor, während und nach der Datenverarbeitung bzw. vor,
während und nach der Vertragslaufzeit die Löschung, Berichtigung, Sperrung oder Herausgabe
der betreffenden Daten verlangen.
7.4 Im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung wird der Auftraggeber MyByte Me-
dia unverzüglich informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen bzw. Weisungen erteilen, um
den Verstoß schnellstmöglich abzustellen.
8. Kontrollbefugnisse des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und vertrag-
lichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vor Beginn der Datenverarbeitung
und sodann während der Vertragslaufzeit regelmäßig und jederzeit im erforderlichen Umfang zu
kontrollieren. Von dieser Kontrollbefugnis sind insbesondere die Einhaltung der Weisungen des
Auftraggebers, die Erfüllung der gesetzlichen Protokoll- und Dokumentationspflichten und die
Verwirklichung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umfasst. Auf
Verlangen des Auftraggebers hat MyByte Media zudem Einsicht in die von ihm zur Durchführung
des Auftrags verwendeten Datenverarbeitungsprogramme bzw. –systeme zu ermöglichen.
8.2 MyByte Media hat grundsätzlich sämtliche Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen in angemessenem
Umfang zu unterstützen und zu dulden. MyByte Media ist gegenüber dem Auftraggeber insbe-
sondere zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies für
die Durchführung der in dieser Ziffer genannten Kontrollen erforderlich ist.
8.3 Im Rahmen der vorgenannten Kontrollen sind Störungen des Betriebsablaufs von MyByte Media
so weit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere sollen Besichtigungen der Betriebsstätte von
MyByte Media in der Regel mit einer angemessenen Vorlauffrist angekündigt werden und zu den
jeweils üblichen Geschäftszeiten vorgenommen werden, sofern dies dem Erfolg der Kontrollmaß-
nahme nicht entgegensteht. Steht der Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche oder vertrag-
liche Datenschutzbestimmungen im Raum, kann die Kontrolle – inklusive der Betriebsbesichti-
gung – ohne Voranmeldung erfolgen, wobei auf die Verhältnismäßigkeit der Kontrollmaßnahme
zu achten ist.
8.4 Im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung wird der Auftraggeber MyByte Me-
dia unverzüglich informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen bzw. Weisungen erteilen, um
den Verstoß schnellstmöglich abzustellen.
8.5 Der Auftraggeber und MyByte Media dokumentieren die Ergebnisse der Kontrollen eigenstän-
dig.
Seite 7 von 9MyByte Media WEB | FILM | FOTO
9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im
Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren.
Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu
bestätigen. MyByte Media hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemes-
sener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen,
warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte.
9.2 Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit MyByte Media abgestimmt
werden.
9.3 Der Auftraggeber benennt folgende weisungsberechtigten Personen:
(Falls leer gelassen gilt der Geschäftsführer oder Geschäftsinhaber)
10. Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten
10.1 Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten oder Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung
des Auftraggebers berichtigt, gesperrt oder vernichtet werden. Im Übrigen kann der Auftragge-
ber vor, während oder nach Beendigung der Vertragslaufzeit die Berichtigung, Löschung, Sper-
rung oder Herausgabe der Daten verlangen. MyByte Media hat einer entsprechenden Weisung
unverzüglich Folge zu leisten.
10.2 Ersucht ein Betroffener MyByte Media um Berichtigung, Sperrung oder Löschung oder Einsicht
von Daten, wird MyByte Media die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
MyByte Media wird den Auftraggeber bei der Erfüllung von dessen Pflichten gegenüber den
Betroffenen unterstützen.
11. Rückgabe und Löschung der Daten und Datenträger nach Vertragsbeendigung
11.1 Nach Vertragsbeendigung ist MyByte Media verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit dem
Auftrag erlangten Datenbestände, Nutzungs- und Verarbeitungsergebnisse sowie Datenträger
an den Auftraggeber auszuhändigen und/oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial sowie ggf. beim
Auftraggeber verbliebene Datensicherungen. MyByte Media hat die Vernichtung der Daten in
geeigneter Weise zu protokollieren.
11.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Maßnahmen von MyByte Media nach Absatz 1 in geeigne-
ter Weise zu kontrollieren. Hierzu ist er insbesondere berechtigt, die Protokolle über die Ver-
nichtung der Daten einzusehen, sowie die betreffenden Datenverarbeitungsunterlagen und die
Betriebstätte von MyByte Media in Augenschein zu nehmen. Die Besichtigung der Betriebsstät-
te soll zu den regulären Geschäftszeiten erfolgen und ist gegenüber MyByte Media rechtzeitig
anzukündigen, sofern dies den Erfolg der Kontrollmaßnahme nicht gefährdet.
11.3 Von der Löschungspflicht werden der Schriftwechsel und die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten aufzubewahrenden Dokumente oder Vertragsunterlagen oder sonstige für MyByte Media
bestimmte Unterlagen nicht erfasst. Für diese Dokumente gelten die ggf. einschlägigen Auf-
bewahrungsfristen. Weitergehende Löschungsansprüche bleiben von der vorliegenden Ziffer
unberührt.
Seite 8 von 9MyByte Media WEB | FILM | FOTO
12. Schlussbestimmungen
12.1 MyByte Media verzichtet hinsichtlich der ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlasse-
nen Daten und Datenträger auf sein Zurückbehaltungsrecht.
12.2 Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, die
eindeutig erkennen lässt, dass und welche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedin-
gungen durch sie erfolgen soll. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12.3 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Rest dieser Vereinba-
rung hiervon unberührt.
12.4 Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind Vertragsbestandteil.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda.