AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der MyBy­te Media, Inh. Mathi­as Wald (MyBy­te

Media)

§1 Gel­tungs­be­reich

1. Nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen sind Bestand­teil aller Ver­trä­ge mit

MyBy­te Media, Inha­ber Mathi­as Wald, In den Gründen 16, 36093 Künzell. Es gelten
aus­schließ­lich unse­re All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) und zwar gegenüber
Kaufleuten/Unternehmern, juris­ti­schen Per­so­nen des pri­va­ten und des öffent­li­chen Rechts
oder öffent­lich recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen im Sin­ne von § 310 Abs. 1 BGB (Kun­de).

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den, ein­schließ­lich etwa­iger Ein­kaufs­be­din­gun­gen erken­nen wir nicht an, es sei denn, wir hät­ten ihrer Gel­tung ausdrücklich schrift­lich oder in Text­form zuge­stimmt. Unse­re AGB gel­ten auch dann, wenn wir in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von unse­ren Bedin­gun­gen abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Kun­den unse­re Lieferung/Leistung vor­be­halt­los ausführen.

2. Ände­run­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen, die von MyBy­te Media vor­ge­nom­men wur­den, wer­den dem Auf­trag­ge­ber schrift­lich oder in Text­form (z.B. per E‑Mail) bekannt bege­ben. Sie gel­ten als geneh­migt, wenn der Auf­trag­ge­ber nicht inner­halb von 2 Wochen nach Bekannt­ga­be der Ände­run­gen die­sen schrift­lich oder in Text­form wider­spricht. Zur

Frist­wah­rung genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Widerspruchs.

§2 Zustan­de­kom­men des Vertrages

1. Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Ein Ver­trag kommt erst durch Über­mitt­lung einer

Auf­trags­be­stä­ti­gung unse­rer­seits in schrift­li­cher Form oder in Text­form zustan­de. Über­sen­den wir aus­nahms­wei­se kei­ne Auf­trags­be­stä­ti­gung, kommt der Ver­trag durch Über­sen­dung einer (Teil-)Vorschussrechnung zustande.

2. An die in unse­ren Ange­bo­ten ent­hal­te­nen Prei­se ist die MyBy­te Media längs­tens sechs
Wochen ab Aus­stel­lungs­da­tum des Ange­bots gebunden.

§3 Leis­tungs­um­fang

1. Die von MyBy­te Media zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen erge­ben sich aus der übersandten
Auf­trags­be­stä­ti­gung, oder –falls vor­han­den- aus einer geson­der­ten individualvertraglichen
Vereinbarung.

2. Die MyBy­te Media wird den Auf­trag­ge­ber in peri­odi­schen Abstän­den über den Fortgang
ihrer Tätig­keit in Kennt­nis setzen.

3. Ist der MyBy­te Media die ver­trag­lich geschul­de­te Erbrin­gung eines Auf­trags tatsächlich
nicht mög­lich, so hat sie den Auf­trag­ge­ber unverzüglich darüber in Kennt­nis zu setzen.

4. Der Auf­trag­ge­ber stellt der MyBy­te Media sämt­li­che für die ord­nungs­ge­mä­ße Ausführung ihrer Tätig­keit erfor­der­li­chen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen zur Verfügung.

§4 Lie­fer­zeit

1. Etwa­ige Lie­fer­ter­mi­ne für die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen bedürfen einer gesonderten
Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en. Der Beginn etwa­ig ver­ein­bar­ter Lie­fer­fris­ten setzt die Abklä­rung sämt­li­cher tech­ni­scher und gestal­te­ri­scher Fra­gen vor­aus. Wei­ter­hin begin­nen etwa­ige Lie­fer­fris­ten erst nach voll­stän­di­ger zur Verfügungstellung sämt­li­cher für die Vertragsdurchführung rele­van­ter Unter­la­gen (z.B. Tex­te, Skrip­te, Logos, Film­a­te­ri­al, etc.) durch den Kunden.

2. Ver­langt der Auf­trag­ge­ber nach Auf­trags­er­tei­lung Ände­run­gen des Auf­trags, wel­che die
Anfer­ti­gungs­dau­er beein­flus­sen, so ver­län­gert sich die Lie­fer­zeit entsprechend.

3. Bei Lie­fer­ver­zug ist der Auf­trag­ge­ber erst nach Stel­lung einer ange­mes­se­nen Nach­frist von min­des­tens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetz­lich zuste­hen­den Rech­te berechtigt.

§5 Ver­trags­dau­er, Kündigung, Rücktritt

1. Ist der Ver­trag auf eine bestimm­te Zeit abge­schlos­sen, endet er an dem vereinbarten
Zeit­punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Für wie­der­keh­ren­de Dienst­leis­tun­gen, ins­be­son­de­re der Pfle­ge der Web­sei­ten, wird der
Ver­trag für 1 Jahr fest abge­schlos­sen. Der Ver­trag ver­län­gert sich auto­ma­tisch um ein
wei­te­res Jahr, soweit der Auf­trag­ge­ber nicht 4 Wochen vor Been­di­gung der Ver­trags­lauf­zeit den Ver­trag kündigt.

3. Eine außer­or­dent­li­che Kündigung bleibt davon unberührt. Als wich­ti­ger Grund kommt
ins­be­son­de­re ein erheb­li­cher Dis­sens über Gestal­tung und Durchführung des Auf­trags in
Betracht, der eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en unmög­lich macht.

4. Die Kündigung bedarf der Textform.

5. Im Fal­le der Kündigung gemäß Abs. 3 sind sämt­li­che bis zum Zeit­punkt der Kündigung
ange­fal­le­nen Leis­tun­gen der MyBy­te Media zu vergüten.

6 Anm.: Die Klau­sel ist unwirk­sam gem. § 308 Nr. 3 BGB.

§6 Vergütung

1. Die erbrach­ten Leis­tun­gen wer­den auf Grund­la­ge der im Ange­bot bzw. der
Auf­trags­be­stä­ti­gung mit­ge­teil­ten Prei­se abgerechnet.

2. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, ist die Vergütung sofort nach Erhalt der Rechnung
fäl­lig. Die MyBy­te Media kann die erbrach­ten Leis­tun­gen bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung der
Vergütung zurückbehalten, ins­be­son­de­re kann sie im Fal­le des Zah­lungs­ver­zugs die erstell­te Web­sei­te abschal­ten. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zugs berech­net MyBy­te Media Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basis­zins­satz gem. § 247 I BGB, ist der Kun­de ein Ver­brau­cher, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basis­zins­satz. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­te­ren Ver­zugs­scha­dens bleibt vorbehalten.

3. Sämt­li­che Leis­tun­gen der MyBy­te Media ver­ste­hen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer.

§7 Geheim­hal­tung / Daten­schutz / Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz [BFSG] / KI ins­be­son­de­re der EU AI Act

Zustim­mung zum Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV oder AV)
Mit der Annah­me eines Ange­bots und der Bezah­lung der ent­spre­chen­den Rech­nung kommt auto­ma­tisch ein Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV) im Sin­ne von Art. 28 DSGVO zwi­schen dem Kun­den und der MyBy­te Media (ver­tre­ten durch Mathi­as Wald) zustan­de. Der AVV regelt die daten­schutz­kon­for­me Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Rah­men der beauf­trag­ten Leis­tun­gen. Eine geson­der­te Unter­schrift ist nicht erfor­der­lich, sofern kei­ne abwei­chen­de schrift­li­che Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de. Der Inhalt des AVV ist unter https://mybyte-media.de/av/ jeder­zeit einsehbar.

1. Die MyBy­te Media ver­pflich­tet sich, über alle Infor­ma­tio­nen, die ihr im Zusammenhang
mit ihrer Tätig­keit für den Auf­trag­ge­ber bekannt wer­den, Still­schwei­gen zu bewah­ren. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob es sich um betrieb­li­che Ange­le­gen­hei­ten des Auf­trag­ge­bers oder des­sen Geschäfts­ver­bin­dun­gen mit ande­ren handelt.
Für die Erfüllung des Auf­trags ist die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des
Kun­den erfor­der­lich. Hier­bei sind per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf den Kun­den bezie­hen. Ver­ar­bei­tung ist jeder Vor­gang, im Zusam­men­hang mit die­sen Daten, also ins­be­son­de­re das Erhe­ben, Erfas­sen, Ord­nen, Spei­chern, Anpas­sen, Ver­än­dern, Aus­le­sen, Abfra­gen, Ver­wen­den, Über­mit­teln, Löschen oder Ver­nich­ten von Daten. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Kun­den wer­den aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Erfüllung der Pflich­ten aus dem Auf­trags­ver­hält­nis erho­ben. Im Übri­gen gilt unse­re Datenschutzerklärung.

Infor­ma­ti­ons­pflicht und Selbst­ver­ant­wor­tung des Kunden

Infor­ma­ti­on zu gesetz­li­chen Vorgaben

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, sich regel­mä­ßig über für sein Unter­neh­men gel­ten­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen zu infor­mie­ren – ins­be­son­de­re sol­che, die Aus­wir­kun­gen auf sei­ne digi­ta­le Prä­senz, die Nut­zung von Web­diens­ten, E‑Commerce oder Bar­rie­re­frei­heit haben (z. B. das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz [BFSG], die DSGVO oder sons­ti­ge bran­chen­spe­zi­fi­sche Vorschriften).

Die Agen­tur über­nimmt kei­ne auto­ma­ti­sche Prü­fung oder Über­wa­chung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen. Es obliegt aus­drück­lich dem Auf­trag­ge­ber, die Rele­vanz sol­cher Rege­lun­gen für sein Unter­neh­men zu prü­fen und die Agen­tur unver­züg­lich und schrift­lich zu infor­mie­ren, sofern dar­aus Anpas­sungs- oder Umset­zungs­maß­nah­men erfor­der­lich wer­den. Die Agen­tur kann nur dann Leis­tun­gen geset­zes­kon­form pla­nen und umset­zen, wenn der Auf­trag­ge­ber pro­ak­tiv rele­van­te Infor­ma­tio­nen bereit­stellt. Für etwa­ige Schä­den, Buß­gel­der, Abmah­nun­gen oder sons­ti­ge Nach­tei­le, die durch unter­las­se­ne Infor­ma­ti­on oder ver­spä­te­te Mit­tei­lung ent­ste­hen, über­nimmt die Agen­tur kei­ne Haf­tung. Sofern gesetz­li­che Ände­run­gen bekannt wer­den und Aus­wir­kun­gen auf typi­sche Agen­tur­leis­tun­gen haben kön­nen, wird die Agen­tur – ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit oder Rechts­be­ra­tung – auf die­se hin­wei­sen. Eine indi­vi­du­el­le Rechts­be­ra­tung ist jedoch nicht Gegen­stand des Vertragsverhältnisses.

Ein­satz Künst­li­cher Intel­li­genz (KI), Trans­pa­renz und Eigen­ver­ant­wor­tung des Auftraggebers

Künst­li­che Intel­li­genz & recht­li­che Ver­ant­wor­tung des Kunden

Im Rah­men unse­rer Leis­tun­gen kom­men – je nach Auf­trag – KI-basier­te Sys­te­me, auto­ma­ti­sier­te Inhal­te, digi­ta­le Assis­ten­ten, GPT-Bots, KI-Ava­tare, Text- und Bild­ge­ne­ra­to­ren oder ver­gleich­ba­re Tech­no­lo­gien zum Ein­satz. Die Agen­tur ver­folgt hier­bei das Ziel, durch tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on die Effi­zi­enz, Auto­ma­ti­sie­rung und digi­ta­le Sicht­bar­keit des Auf­trag­ge­bers zu steigern.

Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mit Künst­li­cher Intel­li­genz gene­rier­ten Inhal­te, Kom­po­nen­ten oder Sys­te­me im Sin­ne des aktu­el­len und zukünf­ti­gen euro­päi­schen Rechts (ins­be­son­de­re dem EU AI Act) vom Auf­trag­ge­ber selbst­stän­dig auf Zuläs­sig­keit, Ein­stu­fung, Risi­ko­be­wer­tung und Kon­for­mi­tät zu prü­fen sind.

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich insbesondere:

  • die Eig­nung und Risi­koklas­se der ein­ge­setz­ten KI-Sys­te­me für sein Geschäfts­mo­dell eigen­ver­ant­wort­lich zu bewerten,
  • die Ein­hal­tung von Dokumentations‑, Kenn­zeich­nungs- und Pro­to­koll­pflich­ten gemäß gel­ten­dem Recht sicherzustellen,
  • die Trans­pa­renz- und Nach­voll­zieh­bar­keits­pflich­ten im Rah­men sei­nes Geschäfts­be­triebs umzusetzen,
  • ggf. erfor­der­li­che Schu­lun­gen sei­ner Mit­ar­bei­ten­den zum siche­ren und recht­mä­ßi­gen Ein­satz von KI-Sys­te­men bereitzustellen,
  • und alle rele­van­ten Datenschutz‑, Sicher­heits- und Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben zu beachten.

Die Agen­tur über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für die recht­li­che Kon­for­mi­tät, Klas­si­fi­zie­rung oder Über­wa­chung der durch sie bereit­ge­stell­ten KI-basier­ten Inhal­te und Sys­te­me im ope­ra­ti­ven Umfeld des Auf­trag­ge­bers. Dies gilt auch für daten­schutz­recht­li­che Bewer­tun­gen (z. B. DSGVO, ePri­va­cy-Richt­li­nie) und die Rechts­kon­for­mi­tät des fina­len Einsatzes.

Kei­ne Rechts- oder Daten­schutz­be­ra­tung: Die von uns bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen, Sys­te­me und Inhal­te stel­len aus­drück­lich kei­ne Rechts­be­ra­tung oder Daten­schutz­be­ra­tung dar. Für ver­bind­li­che recht­li­che Ein­schät­zun­gen und Hand­lungs­an­wei­sun­gen wird dem Auf­trag­ge­ber emp­foh­len, einen ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ten Rechts­an­walt oder Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu konsultieren.

Die Agen­tur haf­tet nicht für etwa­ige Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Recht oder behörd­li­che Auf­la­gen, die durch den unsach­ge­mä­ßen, feh­ler­haf­ten oder unvoll­stän­di­gen Ein­satz der gelie­fer­ten KI-Inhal­te entstehen.

Vor­zei­ti­ge Been­di­gung des Pro­jekts durch die Agentur

§X Rück­tritts­recht und Kos­ten­re­ge­lung bei Projektabbruch

Mathi­as Wald / MyBy­te Media behält sich das Recht vor, ein Pro­jekt jeder­zeit vor­zei­tig zu been­den, sofern eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit aus wirt­schaft­li­chen, kom­mu­ni­ka­ti­ven oder ver­trags­be­zo­ge­nen Grün­den nicht mehr zumut­bar ist.

In einem sol­chen Fall kann das Pro­jekt ein­sei­tig durch voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Rück­zah­lung bereits geleis­te­ter Ver­gü­tun­gen (Rech­nungs­be­trä­ge) abge­bro­chen wer­den. Die Höhe der Rück­zah­lung rich­tet sich nach dem bereits erbrach­ten Leis­tungs­stand. Mit der Rück­zah­lung erlö­schen sämt­li­che wech­sel­sei­ti­gen Leis­tungs­an­sprü­che – mit Aus­nah­me der im Fol­gen­den genann­ten Aus­la­gen und Kosten.

Nicht rück­erstat­tet und vom Auf­trag­ge­ber zu tra­gen sind:

  • bereits ange­fal­le­ne Rei­se- und Fahrt­kos­ten, Anfahrts­kos­ten und Spesen,

  • Aus­fall­zei­ten, die durch kurz­fris­ti­ge Ter­min­blo­ckie­run­gen oder Pro­jekt­un­ter­bre­chun­gen ent­stan­den sind,

  • exter­ne Leis­tun­gen oder Fremd­kos­ten (z. B. Domains, Soft­ware­li­zen­zen, gebuch­te Dienst­leis­tun­gen Dritter),

  • pro­jekt­be­zo­ge­ne Auf­wen­dun­gen, die indi­vi­du­ell erbracht und nach­weis­lich ange­fal­len sind.

Die­se Rege­lung dient dem Schutz bei­der Par­tei­en und stellt sicher, dass auch bei einer vor­zei­ti­gen Been­di­gung des Pro­jekts Trans­pa­renz, Fair­ness und ein pro­fes­sio­nel­ler Abschluss gewähr­leis­tet sind.

§ 8 Eigentum

Sämt­li­che gelie­fer­ten bzw. erstell­ten Designs, Skrip­te, Foto‑, Film­ma­te­ri­al oder Fil­me sowie alle damit ver­bun­de­nen Rech­te blei­ben das Eigen­tum der MyBy­te Media, soweit kei­ne ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wird.

§ 9 Haftung

1. Nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen haf­tet MyBy­te Media unein­ge­schränkt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung beru­hen sowie für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung sowie Arg­list beruhen.

2. Für sol­che Schä­den, die nicht von Abs. 1 erfasst wer­den und die durch ein­fa­che oder leich­te Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, haf­tet MyBy­te Media, soweit die­se Fahr­läs­sig­keit die Ver­let­zung von Ver­trags­pflich­ten betrifft, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mä­ße Durchführung des Ver­trags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf (sog. Kar­di­nal­pflich­ten). Dabei beschränkt sich die Haf­tung von MyBy­te Media auf die ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­ba­ren Schäden.

3. Im Fal­le leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zun­gen sol­cher Ver­trags­pflich­ten, die weder von Abs. 1
noch von Abs. 2 erfasst wer­den (sog. unwe­sent­li­che Ver­trags­pflich­ten) haf­tet MyBy­te Media gegenüber Ver­brau­chern – dies begrenzt auf die ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­ba­ren Schäden.

4. Die MyBy­te Media übernimmt kei­ner­lei Haf­tung für die vom Auf­trag­ge­ber zur Verfügung
gestell­ten Infor­ma­tio­nen (Tex­te, Scrip­te) und Mate­ria­li­en. Die MyBy­te Media geht von der
inhalt­li­chen Rich­tig­keit der überlassenen Mate­ria­li­en und Infor­ma­tio­nen aus. MyBy­te Media ist ins­be­son­de­re nicht ver­pflich­tet, die vom Auf­trag­ge­ber zur Verfügung gestell­ten Inhal­te auf Rich­tig­keit und/oder mög­li­che Rechts­ver­stö­ße zu überprüfen. Soll­te MyBy­te Media von Drit­ten wegen wegen Rechts­ver­stö­ßen in vom Kun­den zur Verfügung gestell­ten Inhal­ten in Anspruch genom­men wer­den (z.B. Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen), so stellt der Kun­de MyBy­te Media im Innen­ver­hält­nis von sämt­li­chen diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen frei.

5. Die MyBy­te Media führt kei­ne Rechts­be­ra­tung durch. Sie übernimmt ins­be­son­de­re kei­ne Haf­tung für die recht­li­che Rich­tig­keit der im erstell­ten Online-Shop oder der erstell­ten Web­site ver­wen­de­ten Scrip­te, Plug Ins, All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers, der Wider­rufs­be­leh­rung, des Impres­sums oder den Datenschutzangaben/Scripte/Tools, oder sons­ti­gen Inhal­ten oder Tex­ten des Auf­trag­ge­bers. Abs. 4 S.3 die­ser Vor­schrift gilt entsprechend.

6. Dem Auf­trag­ge­ber obliegt die Pflicht zu prüfen, ob er die von ihm ver­wen­de­ten Logos,
Mar­ken, Bil­der, Tex­te etc. tat­säch­lich ver­wen­den darf. Hierfür übernimmt die MyBy­te Media kei­ne Haftung.

7. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung ist ausgeschlossen.

8. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sich einen IT-Rechts­an­walt und einen Daten­schüt­zer über die Web­site schau­en zu las­sen, um eine Rechts­si­cher­heit zu erlan­gen, nach live Schal­tung der Web­site oder des Shops.

9. Nach Anga­ben gemäß § 5 TMG ist der Unter­neh­mer ver­ant­wort­lich für alle Inhal­te, Scrip­te und für die Pfle­ge und Aktualisierung.

Hos­ting- und Domainservices

Sofern im Rah­men eines Pro­jek­tes Domains regis­triert oder Hos­ting-Dienst­leis­tun­gen (ein­schließ­lich E‑Mail-Ser­vices) über die Agen­tur oder durch von uns beauf­trag­te Dritt­an­bie­ter bereit­ge­stellt wer­den, erfolgt dies aus­schließ­lich im Namen und auf Rech­nung des Auf­trag­ge­bers bei einem exter­nen Dienstleister.

Die Agen­tur tritt hier­bei ledig­lich als ver­mit­teln­de Instanz auf und über­nimmt kei­ne Garan­tie oder Haf­tung für die Ver­füg­bar­keit, Erreich­bar­keit, Zustell­bar­keit oder tech­ni­sche Per­for­mance die­ser Diens­te. Ins­be­son­de­re besteht kein Anspruch auf stän­di­ge oder unter­bre­chungs­freie Ver­füg­bar­keit der gehos­te­ten Inhal­te, E‑Mail-Funk­tio­na­li­tät oder Domains.

Die tech­ni­sche Ver­ant­wor­tung – ein­schließ­lich der Absi­che­rung gegen Aus­fäl­le, Back­ups, Sys­tem­war­tun­gen, Sicher­heits­up­dates und all­ge­mei­ne Betriebs­füh­rung – liegt bei dem jewei­li­gen Hos­ting- oder Domain­an­bie­ter. Die Agen­tur über­nimmt kei­ne Gewähr für Daten­ver­lust, Ser­ver­aus­fäl­le oder Funk­ti­ons­stö­run­gen, die durch exter­ne Sys­te­me oder Anbie­ter ver­ur­sacht werden.

Der Auf­trag­ge­ber erkennt aus­drück­lich an, dass auch E‑Mail-Diens­te (ein­schließ­lich Spam­fil­ter, Zustell­bar­keit, Black­lis­ting, tech­ni­sche Stö­run­gen etc.) extern bereit­ge­stellt wer­den und nicht unter die Ver­ant­wor­tung oder Haf­tung der Agen­tur fal­len.

Im Fal­le tech­ni­scher Pro­ble­me oder Aus­fäl­le ist der jewei­li­ge exter­ne Anbie­ter durch den Auf­trag­ge­ber direkt zu kon­tak­tie­ren. Auf Wunsch stel­len wir ger­ne die erfor­der­li­chen Zugangs­da­ten oder Kon­takt­in­for­ma­tio­nen zur Verfügung.

End­ab­nah­me und recht­li­che Prü­fung durch den Auftraggeber

Die Agen­tur erstellt Web­sei­ten, Landing­pa­ges und sons­ti­ge digi­ta­le Inhal­te gemäß den gestal­te­ri­schen und tech­ni­schen Anfor­de­run­gen des Auf­trag­ge­bers. Nach Fer­tig­stel­lung wird dem Auf­trag­ge­ber ein Abnah­me­fens­ter zur Prü­fung ein­ge­räumt. Mit der Abnah­me erkennt der Auf­trag­ge­ber die ord­nungs­ge­mä­ße Umset­zung aller beauf­trag­ten Inhal­te an.

Wich­ti­ger Hin­weis zu recht­li­chen Inhalten:

Die Agen­tur über­nimmt kei­ne recht­li­che Prü­fung oder Ver­ant­wor­tung für die Voll­stän­dig­keit, Aktua­li­tät und recht­li­che Kor­rekt­heit von Inhal­ten, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen unter­lie­gen – insbesondere:

  • Impres­sum gemäß § 5 TMG

  • Daten­schutz­er­klä­rung gemäß DSGVO

  • Hin­wei­se zu Coo­kies und Tracking-Technologien

  • Pflicht­in­for­ma­tio­nen nach dem Ver­brau­cher­recht oder dem E‑Com­mer­ce-Gesetz

  • Anga­ben nach dem Heil­mit­tel­wer­be­ge­setz, Tele­me­di­en­ge­setz o. ä.

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, alle recht­lich rele­van­ten Inhal­te eigen­stän­dig zu prü­fen oder durch eine ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Fach­per­son (z. B. Rechts­an­walt oder Daten­schutz­be­auf­trag­ten) über­prü­fen zu lassen.

Eine Haf­tung der Agen­tur für recht­li­che Feh­ler, feh­len­de Anga­ben oder feh­ler­haf­te For­mu­lie­run­gen wird aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Eben­so liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Auf­trag­ge­bers, gesetz­li­che Ände­run­gen im Nach­gang eigen­stän­dig zu beob­ach­ten und ggf. Anpas­sun­gen zu ver­an­las­sen.

Hin­weis: Die Inhal­te unse­rer Arbeit stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung im Sin­ne des Rechts­dienst­leis­tungs­ge­set­zes (RDG) dar. Bei Unsi­cher­hei­ten oder offe­nen Fra­gen soll­te stets ein ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ter Jurist kon­sul­tiert werden.

§ 10 Urhe­ber­recht, Copy­right, Nutzungsrecht

1. Das Urhe­ber­recht für ver­öf­fent­lich­te von der MyBy­te Media erstell­te Objek­te bleibt allein
bei der MyBy­te Media.

2. Der Auf­trag­ge­ber erhält mit der voll­stän­di­gen Bezah­lung der ver­ein­bar­ten Vergütung die Nut­zungs­rech­te an den erstell­ten Objek­ten. Eine Ände­rung, Ver­viel­fäl­ti­gung oder
Ver­wen­dung sol­cher Objek­te in ande­ren elek­tro­ni­schen oder gedruck­ten Publi­ka­tio­nen, ins­be­son­de­re auf ande­ren Inter­net­sei­ten, ist ohne ausdrückliche Zustim­mung der MyByte
Media nicht gestattet.

3. Der Auf­trag­ge­ber gewährt der MyBy­te Media jedoch ein Nut­zungs­recht zu Referenzzwecken.

4. Der Auf­trag­ge­ber ist berech­tigt, das Fir­men­lo­go von MyBy­te Media sowie den Hinweis
„Web­de­sign und Web­pro­gram­mie­rung“ mit Link zur Web­sei­te von MyBy­te Media an der
unte­ren rech­ten Ecke der erstell­ten Web­sei­te zu plat­zie­ren. Dies ist ein Hin­weis auf den
Her­stel­ler der Sei­te und ist im All­ge­mei­nen in der Erstel­lung von Web­sei­ten eine übliche
Praxis.

§ 11 Kor­rek­tu­ren / Abnah­me / Beanstandungen/Rügepflicht

1. Kor­rek­tu­ren und Ände­run­gen sind, soweit sie 10 % der rei­nen Ent­wick­lungs­kos­ten nicht
überschreiten, in den pau­scha­len Ange­bots­prei­sen enthalten.

2. Bei Über­schrei­tung wird der Kun­de über die Erhö­hung infor­miert und dies mit ihm weiter
abgestimmt.

3. Der Kun­de hat die Leis­tun­gen unverzüglich nach Emp­fang, soweit dies nach
ord­nungs­ge­mä­ßem Geschäfts­gang tun­lich ist, zu unter­su­chen und Män­gel, soweit sie
offen­sicht­lich sind, unverzüglich, ver­steck­te Män­gel unverzüglich nach Entdeckung
anzuzeigen.

4. Die Abnah­me erfolgt durch einen Frei­ga­be­ver­merk oder durch beanstandungslose
Ent­ge­gen­nah­me. Nach 4 Wochen online im WWW gilt die Website/Shop als bean­stan­dungs­lo­se Entgegennahme.

5. Geht inner­halb von 14 Tagen nach Über­ga­be der Pro­jekt­er­geb­nis­se kei­ne Mängelrüge bei der MyBy­te Media ein, so gel­ten die abge­lie­fer­ten Pro­jekt­er­geb­nis­se als abge­nom­men bzw. freigegeben.

§ 12 Anwend­ba­res Recht, Gerichtsstand

1. Für den Ver­trag gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht. 2. Gerichts­stand ist der Sitz der
MyBy­te Media, sofern der Ver­trags­part­ner kein Ver­brau­cher ist.

Wich­tig! Wir dür­fen und kön­nen kei­ne Rechts­be­ra­tung machen. Am Ende muss für eine 100% Rechts­si­cher­heit ein Daten­schüt­zer und/oder IT-Anwalt die Website/Shop begutachten.

§ 13 Schlussbestimmungen

Soll­te eine oder meh­re­re der vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen ungültig sein oder wer­den, so soll die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt wer­den. Dies gilt auch, wenn inner­halb einer Rege­lung ein Teil unwirk­sam, ein ande­rer Teil aber wirk­sam ist. Die jeweils unwirk­sa­me Bestim­mung soll von den Par­tei­en durch eine wirk­sa­me Rege­lung ersetzt wer­den, die dem am nächs­ten kommt was die Ver­trags­par­tei­en gewollt hät­ten, wenn sie die Unwirk­sam­keit gekannt hätten.

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